Die Schattenseiten von Meta’s Bezahloption: Datenschutz, Kosten und rechtliche Grauzonen
In einer bahnbrechenden Ankündigung verspricht Meta, dass Facebook und Instagram ab sofort werbefrei (bzw. “trackingfrei”) gegen eine monatliche Gebühr genutzt werden können. Doch hinter dieser scheinbaren Lösung verbergen sich viele tiefgreifende rechtliche Fragen, die dringend Aufmerksamkeit erfordern.
1. Warum die Einführung des Abos?
Laut der Datenschutzgrundverordnung ist für das Sammeln und Verwerten von personenbezogenen Daten die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer erforderlich. Meta hat aufgrund mehrfacher datenschutzrechtlicher Verstöße bereits Bußgelder in Milliardenhöhe kassiert. Nun soll also die Entscheidung, ob personenbezogene Daten gesammelt werden können, einzig und alleine bei den Nutzern liegen. Ob dem wirklich so ist, wollen wir im Folgenden klären.
2. Datenschutz bei Bezahlung?
Die Frage, ob das Bezahlen von 9,99 Euro pro Monat für die Nutzung von Facebook und Instagram vor personalisierter Werbung schützt, wirft neue rechtliche Unsicherheiten auf. Meta behauptet, dass während der Laufzeit des Abonnements Nutzerinformationen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Doch was geschieht mit den Daten darüber hinaus? Der Teufel steckt im Detail, denn die Nutzung für andere kommerzielle Zwecke wird gerade nicht ausgeschlossen. Damit behält sich Meta trotzdem das Recht vor, Aktivitäten auf Facebook, Instagram und sogar außerhalb dieser Plattformen zu verfolgen und mit den so gesammelten Daten umfassende Nutzerprofile zu erstellen. Diese können dann für die Personalisierung von Inhalten auf der Webseite oder zu Forschungszwecken verwendet werden. Zudem werden die gesammelten Informationen großzügig an Partner von Meta weitergegeben, was die Frage nach Freiwilligkeit und informierter Zustimmung aufwirft.
3. Preisdifferenzen und mögliche Kostenexplosion
Die Preisgestaltung für diese “Werbefreiheit” ist ebenfalls problematisch. Derzeit soll es unterschiedliche Tarife für verschiedene Geräte geben. So soll die Mitgliedschaft 9,99 Euro monatlich kosten, wenn sie über einem Computer abgeschlossen wird. Schließt man sie hingegen auf einem Smartphone ab, sind es monatlich 12,99 Euro. Grund für den Unterschied sollen die von Google und Apple zusätzlich erhobenen Gebühren sein.
Ab März 2024 wird es außerdem wegen bereits jetzt geplanter Preiserhöhungen teurer werden. Aktuell soll der Mitgliedspreis noch alle Konten die man bei Meta hat umfassen, ab März soll jedoch für jedes einzelne Konto eine Gebühr gezahlt werden. Dabei ist fraglich, ob solch variable Preise transparent und im Einklang mit den Verbraucherrechten stehen.
4. DSGVO-Konformität in Frage gestellt
Wir respektieren jedoch den Geist und Zweck der sich weiterentwickelnden europäischen Vorschriften und verpflichten uns zu deren Einhaltung. – Meta
Meta betont seinen Respekt vor europäischen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch Zweifel bleiben bestehen, ob das Bezahlsystem wirklich mit den strengen Datenschutzbestimmungen im Einklang steht. Wie kann von der Freiwilligkeit einer Zustimmung gesprochen werden, wenn es sich um eines der größten sozialen Netzwerke handelt, das jahrelangen Mitgliedern nun nur die Wahl lässt zwischen personalisierter Werbung oder mindestens 120 Euro pro Jahr? Somit müssen sich die Nutzer nun zwischen ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der monatlichen Finanzierung des Konzerns Meta entscheiden.
5. Meta’s Antwort auf Datenschutzbehörden: Ein Schlusspunkt oder ein neues Kapitel?
Meta reagiert auf jahrelange Auseinandersetzungen mit europäischen Datenschutzbehörden, doch bleiben die grundlegenden Fragen offen. Das Bezahlsystem mag eine Antwort auf alte Probleme sein, doch es eröffnet gleichzeitig neue rechtliche Grauzonen.
Update
Am Donnerstag, dem 29.02.2024 reichten acht europäische Mitgliedsstaaten Beschwerden gegen Meta bei den zuständigen Behörden ein. Grund dafür sollen, wie bereits oben erwähnt, Zweifel an der Freiwilligkeit der Zustimmung der Nutzer zur Datenverarbeitung. Meta weist die Vorwürfe inzwischen als unbegründet zurück. Eine Entscheidung der europäischen Datenschutzbehörde wird wohl erst in den nächsten Wochen zu erwarten sein.
Foto von Dima Solomin auf Unsplash
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