Bundestag beschließt Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen

Bereits vor einiger Zeit hatten wir über einen Gesetzesentwurf berichtet, wonach Datenschutzverstöße in Zukunft von Verbraucherverbänden abgemahnt werden können. Am 17.12.2015 hat der Bundestag die Gesetzesänderung nun beschlossen.

Im Unterlassungsklagengesetz ist künftig vorgesehen, dass Unternehmen von Verbraucherverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn sie bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten von Verbrauchern gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und wenn die Daten

zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens
einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels,
des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben,
verarbeitet oder genutzt werden.

Auf die Konsequenzen der Gesetzesänderung für Online-Händler und Werbetreibende, insbesondere auf die weitreichenden praktischen Auswirkungen einer Abmahnung oder Unterlassungsklage durch einen Verbraucherverband, haben wir bereits in unserem Beitrag vom Februar hingewiesen. Unternehmer sollten also spätestens jetzt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten nochmals auf den Prüfstand stellen.

 

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  1. […] bei Datenschutzverstößen eingeführt. In einem Beitrag auf datenschutzerklaerung.info berichteten wir bereits […]

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