Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Gesetzliche Pflicht
In Deutschland benötigen Unternehmen mit mindestens zwanzig Mitarbeitern in aller Regel einen Datenschutzbeauftragten, so § 38 BDSG. Weiterhin kann sich eine Verpflichtung zur Ernennung aus Art. 37 DSGVO oder § 38 Abs. 1 S. 2 BDSG ergeben.
Compliance und Vertrauen
Die allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts müssen aber auch von kleineren Unternehmen eingehalten werden. Diese können für die Aufgaben freiwillig einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies kann nicht nur aus Compliance-Gesichtspunkten sinnvoll sein, sondern auch das Vertrauen von Kunden erhöhen.
Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?
Ein Unternehmen kann entweder einen internen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister zum Datenschutzbeauftragten benennen. Voraussetzung ist gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO in jedem Fall, dass der benannte Datenschutzbeauftragte über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügt. Das ist vor allem heute relevanter denn je, da sich die datenschutzrechtlichen Vorschriften in einer Zeit der Digitalisierung immer öfter ändern und weiter verschärfen. Um die umfangreichen Datenschutzrichtlinien einzuhalten ist deshalb ein erfahrener Datenschutzbeauftragten wichtig. Sollte es nämlich zu einem Verstoß kommen, haftet gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO der Geschäftsführer als Verantwortlicher. Daneben kann auch ein enormer Imageschaden des Unternehmens entstehen.
Wir bieten Unternehmen die Möglichkeit, uns als externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. In dem Fall werden wir als Dienstleister tätig und übernehmen alle Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 DSGVO. Durch die langjährige Beratung unserer Mandanten in datenschutzrechtlichen Fragen verfügen wir über das erforderliche Fachwissen in Recht und Praxis. Unser Kollege Felix Gebhard ist zudem zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV Süd).
Unser Service:
- Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO und den sonstigen Datenschutzregelungen.
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie Ihrer Strategien für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten und der Sensibilisierung von Mitarbeitern.
- Gegebenenfalls Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter.
- Erforderlichenfalls Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung, Art. 35 DSGVO.
- Unterstützung bei der Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Tätigkeit als deren Anlaufstelle, Art. 37 Abs. 7 DSGVO.
- Anlaufstelle für Betroffene bei der Geltendmachung von Betroffenenrechten (z.B. Auskunft, Werbewiderspruch).
Warum Sie sich für unseren Service entscheiden sollten:
- Durch die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten können Interessenskonflikte im Sinne von Art. 38 Abs. 6 S. 2 DSGVO und damit einhergehende Bußgelder vermieden werden.
- Transparenter Datenschutz stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden in das Unternehmen.
- Keine standardisierten Tabellen, Online-Formulare, Checklisten und Mustertexte.
- Beratung „nach Maß“ angepasst auf den konkreten Bedarf des Unternehmens.
- Jederzeit persönlich erreichbar.
- Durchführung der Schulungen persönlich und vor Ort.
- Entwürfe, Fragebögen (z.B. für die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses, Erfassung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen) und sonstige Unterlagen für die Umsetzung der Datenschutzrichtlinien.
- Individuelle Beratung durch limitierte Anzahl der betreuten Unternehmen durch einen Datenschutzbeauftragten.
Unser Angebot:
Wir bieten unsere Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter grundsätzlich im Rahmen verschiedener Standardpakete bereits ab EUR 299,00 zzgl. USt. pro Monat an. Die konkreten Kosten richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße. Die verschiedenen Pakete lassen sich je nach individueller Anforderung noch variabel gestalten.