Cookie Consent Tools: LG Rostock schiebt “Nudging” einen Riegel vor
Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) hatten zuletzt entschieden, dass fĂŒr das Setzen von Cookies zu Tracking- und Marketingzwecken eine aktive Einwilligung des Website-Nutzers erforderlich ist. In Detailfragen lieĂen die Urteile jedoch einigen Gestaltungsspielraum. Das Landgericht Rostock setzt diese Rechtsprechung nun in einem aktuellen Urteil fort, schlieĂt jedoch einige LĂŒcken und macht Website-Betreibern das Leben dadurch ein bisschen schwerer.
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