Facebook-Fanpages im Widerspruch zum Datenschutzrecht
Mit Urteil vom 11.09.2019 â 6 C 15.18 befasste sich das BVerwG mit der Frage, ob ein Fanpage-Betreiber bei Facebook verpflichtet werden kann, seine Seite zu deaktivieren, wenn die digitale Infrastruktur der Internetplattform schwerwiegende datenschutzrechtliche MĂ€ngel aufweist. Es liegen noch keine EntscheidungsgrĂŒnde vor. Aus der Pressemitteilung jedoch ergibt sich, dass das SchlieĂen von Fanpages den Seitenbetreibern auferlegt werden kann. Allerdings trug das Urteil nur wenig zu dem wesentlichen Aspekt der Streitigkeit bei: Wie kann die Verpflichtung, Fanpages zu schlieĂen, verhindert werden?
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