LG Köln: Google Ads auf Website der Telekom rechtswidrig, ABER…
Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil der Telekom untersagt, auf ihrer Website den Dienst Google AdServices einzusetzen. Hintergrund war wieder einmal, dass beim Einsatz von Tracking- und Analysetools von Anbietern wie Google oder Facebook personenbezogene Daten an Server in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Das Gericht führt in der Urteilsbegründung aus, dass die Telekom die strengen Voraussetzungen sogenannter “Drittlandtransfers” im konkreten Fall nicht eingehalten habe. Anders als viele Medien jetzt behaupten, hat das Gericht jedoch nicht den Einsatz von Diensten wie Google Ads generell verboten. Im Gegenteil: Nach unserer Auffassung gibt das Urteil wertvolle Anhaltspunkte, wie US-Dienste weiterhin datenschutzkonform genutzt werden können.