Neue Vorgaben der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu Tracking und Cookies
Die Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland (DSK) hatte im letzten Jahr fĂŒr Verunsicherung bei Website-Betreibern gesorgt, als sie sich in einem Positionspapier â relativ undifferenziert â auf den Standpunkt stellte, Tracking-Mechanismen (z.B. Cookies, Tracking-Pixel etc.) seien nur nach vorheriger Einwilligung des Website-Nutzers zulĂ€ssig.
Da dieser Standpunkt (jedenfalls ohne jegliche Differenzierung) aus Sicht der meisten Experten zu streng war, wurde diese Vorgabe in der Praxis bisher kaum umgesetzt (und auch nicht geahndet). Die meisten Unternehmen, die auf ihrer Website Tracking-Dienste einsetzen, verwenden aktuell sogenannte âCookie-Bannerâ (Einblendung beim Aufruf der Website, z.B. âUnsere Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Website erklĂ€ren Sie sich mit der Speicherung von Cookies einverstanden.â).
Nun hat die DSK ihre Vorgaben zur Verwendung von Tracking-Mechanismen in einer neuen Orientierungshilfe konkretisiert und differenziert. Die Orientierungshilfe können Sie hier abrufen.
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