10.000 Euro Schadensersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht
In einem aktuellen Urteil hat das Arbeitsgericht Oldenburg ein Unternehmen zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 10.000,00 verurteil. Begründet wurde es mit einem immateriellen Schaden den der Kläger durch die Verletzung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs erlitten haben soll.