DSGVO-Auskunft: Was ist eigentlich eine Kopie?
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Betroffene gemäß Art. 15 DSGVO ein Auskunftsrecht gegen den Verantwortlichen. Dabei hat er einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Daten in welchem Umfang verarbeitet werden. Um seiner Pflicht nachzukommen, muss der Verantwortliche dem Betroffenen gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine “Kopie der verarbeiteten Daten” zur Verfügung stellen. Jedoch war bisher umstritten, was genau unter einer solchen Kopie zu verstehen ist. In einem aktuellen Urteil stellte der EuGH nun klar, wie der Begriff der “Kopie” in Art. 15 Abs. 3 DSGVO auszulegen ist.