Dringender Handlungsbedarf beim Einsatz von Mailchimp
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat einem in München ansässigen Unternehmen untersagt, für den Versand von Newslettern den US-amerikanischen Dienstleister „Mailchimp“ zu nutzen. Dem Verbot vorausgegangen war eine Beschwerde durch einen Newsletter-Empfänger. Die Entscheidung hat für Unternehmen, welche Mailchimp oder einen anderen US-Mailingdienst nutzen, weitreichende Folgen.
Mailchimp gehört zu den populärsten Anbietern von Newsletter-Diensten, da die Software eine einfache Bedienung, sowie ein umfangreiches Funktionsspektrum verspricht. Es handelt sich bei Mailchimp um eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), sodass die Software nicht auf den Servern nutzenden Unternehmens installiert wird. Die E-Mail-Adressen der Empfänger werden stattdessen auf die US-amerikanischen Server von Mailchimp übermittelt und dort verarbeitet.
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