Tag Archive for: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Dringender Handlungsbedarf beim Einsatz von Mailchimp

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat einem in München ansässigen Unternehmen untersagt, für den Versand von Newslettern den US-amerikanischen Dienstleister „Mailchimp“ zu nutzen. Dem Verbot vorausgegangen war eine Beschwerde durch einen Newsletter-Empfänger. Die Entscheidung hat für Unternehmen, welche Mailchimp oder einen anderen US-Mailingdienst nutzen, weitreichende Folgen.

Mailchimp gehört zu den populärsten Anbietern von Newsletter-Diensten, da die Software eine einfache Bedienung, sowie ein umfangreiches Funktionsspektrum verspricht. Es handelt sich bei Mailchimp um eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), sodass die Software nicht auf den Servern nutzenden Unternehmens installiert wird. Die E-Mail-Adressen der Empfänger werden stattdessen auf die US-amerikanischen Server von Mailchimp übermittelt und dort verarbeitet.

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App-Stores sollen für konsequente Einbindung von Datenschutzerklärungen sorgen

Nicht nur die Betreiber von Websites sondern selbstverständlich auch die Anbieter von Apps sind Diensteanbieter im Sinne des § 13 Telemediengesetz (TMG) und somit zur Bereithaltung einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Nichts desto trotz ist eine vollständige und korrekt eingebundene Datenschutzerklärung bei vielen Apps weiterhin eher die Ausnahme als die Regel.

Zwar dürfte sich die Lage seit Anfang 2013 gebessert haben. Damals hatte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass etwa 75% der geprüften Apps entweder gar keine oder keine auf die App abgestimmte Datenschutzerklärung enthielten (wir hatten berichtet). Jedoch erkennen die Behörden weiterhin Missstände in diesem Bereich. Zumindest mitverantwortlich hieran sollen auch die Betreiber von App-Stores sein, etwa Apples App Store bzw. iTunes, Googles Play Store oder Windows Phones Apps + Games Store. Read more

Prüfung eines Online-Shops durch Datenschutzaufsicht

Wir hatten in einem unserer letzten Beiträge darauf hingewiesen, dass bei einem von uns betreuten Online-Händler eine sogenannte fokussierte Datenschutzprüfung nach § 38 Abs. 1 BDSG durchgeführt wurde. Nun liegt uns der Prüfbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vor. Dieser zeigt einmal mehr, dass Datenschutz auch für kleinere Shops weit mehr bedeuten sollte, als ein ordentliches Newsletter-Opt-In zu haben.

Anhand dieses Falles wollen wir beispielhaft erläutern, welche Punkte die Behörde geprüft hat und welche Maßnahmen sie für erforderlich hält. Read more