Zwingende Angabe des Geburtsdatums in Webshops rechtswidrig
Die Datenschutzaufsicht Niedersachsen hatte dem Betreiber einer Online-Apotheke untersagt, im Rahmen des Bestellprozesses das Geburtsdatum der Kundin oder des Kunden als zwingende Angabe abzufragen. Gegen diese Anordnung hatte der Shop-Betreiber geklagt, nun aber vor dem NiedersĂ€chsischen Oberverwaltungsgericht auch in zweiter Instanz verloren. Das Gericht in Hannover bestĂ€tigte, dass die Abfrage des Geburtsdatums als Pflichtfeld in aller Regel gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoĂe.