In eigener Sache: Rechtsanwalt Gebhard jetzt auch zert. Datenschutzbeauftragter
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass unser Kollege Felix Gebhard im Oktober 2017 die Zertifizierung als “Datenschutzbeauftragter DSB-TĂV” nach den Richtlinien der TĂV SĂD Akademie erworben hat.
Damit wird der Beratungsschwerpunkt Datenschutz bei BPM legal erheblich erweitert. Unternehmen können Rechtsanwalt Felix Gebhard zudem kĂŒnftig auch als externen Datenschutzbeauftragten im Sinne des Art. 37 Abs. 6 der Datenschutzgrundverordnung (bisher § 4f Bundesdatenschutzgesetz) benennen.
Im Hinblick auf das bevorstehende Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 und die generell zunehmende Bedeutung des Datenschutzes wird es fĂŒr Unternehmen immer wichtiger, sich auf die kĂŒnftigen rechtlichen und technischen Anforderungen vorzubereiten und gegebenenfalls Prozesse anzupassen.
Die Kanzlei BPM legal berÀt seit vielen Jahren Unternehmen, vornehmlich in den Bereichen ECommerce und IT, in allen relevanten Rechtsfragen und mit besonderem Schwerpunkt im Datenschutz. Mit der neuen Qualifikation unseres Kollegen Felix Gebhard kann das bisherige Beratungsspektrum nochmals erheblich erweitert werden.