Prüfung eines Online-Shops durch Datenschutzaufsicht
Wir hatten in einem unserer letzten Beiträge darauf hingewiesen, dass bei einem von uns betreuten Online-Händler eine sogenannte fokussierte Datenschutzprüfung nach § 38 Abs. 1 BDSG durchgeführt wurde. Nun liegt uns der Prüfbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vor. Dieser zeigt einmal mehr, dass Datenschutz auch für kleinere Shops weit mehr bedeuten sollte, als ein ordentliches Newsletter-Opt-In zu haben.
Anhand dieses Falles wollen wir beispielhaft erläutern, welche Punkte die Behörde geprüft hat und welche Maßnahmen sie für erforderlich hält. Read more