BuĂgeld EUR 75.000,00 wegen Interessenskonflikt des internen Datenschutzbeauftragten
Ein Gastbeitrag unserer Praktikantin Mariya Popova
Die belgische Datenschutzbehörde hat in einem Bescheid gegen eine Bank eine GeldbuĂe in Höhe von EUR 75.000,00 verhĂ€ngt. Der interne Datenschutzbeauftragte der Bank war nach Ansicht der Behörde aufgrund seiner anderen TĂ€tigkeiten im Unternehmen in einen Interessenskonflikt nach Art. 38 Abs. 6 S. 2 DSGVO geraten.
Was macht ein Datenschutzbeauftragter ĂŒberhaupt und wer braucht einen? Wer kann Datenschutzbeauftragter werden und wer ist verantwortlich bei VerstöĂen? Wie wird ein Interessenskonflikt verhindert und warum ist es sicherer, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen? Diese Fragen sollen nachfolgend beantwortet werden.