AG Schwetzingen: Anwaltskosten fĂŒr DGSVO-Auskunft auch ohne Verzug zu erstatten
Im Zuge eines Verfahrens wegen der unerlaubten Zusendung von Werbemails hat das Amtsgericht Schwetzingen der KlĂ€gerin den Ersatz von Rechtsanwaltskosten fĂŒr die Geltendmachung des datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchens nach Artikel 15 DSGVO zugesprochen (Urteil vom 19.08.2019, Az 4C 44/19). Ein derartiger Kostenersatz wird im Allgemeinen nur bei Verzug oder aufgrund einer Rechtsverletzung gewĂ€hrt.
Read more