LG Frankfurt a.M.: Unübersichtliche Datenschutzbestimmungen keine Grundlage für Einwilligung in Datenerhebung/ -verarbeitung
Auch bei der Verwendung von Smart-TVs werden von Nutzern Daten erhoben. Darüber, in welchem Umfang dies geschieht muss der Hersteller seine Nutzer, beispielsweise in einer Datenschutzbestimmung, aufklären. Mit der Frage, wann eine solche Datenschutzbestimmung zu unübersichtlich ist, um eine Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verarbeitung darzustellen, hat sich unlängst das LG Frankfurt a.M. beschäftigt. Read more