Der EuropĂ€ische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses fĂŒr das Trans-Atlantic Data Privacy Framework veröffentlicht. Darin werden die wesentlichen Verbesserungen, wie die EinfĂŒhrung von Anforderungen an Notwendigkeit und VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit fĂŒr die Datenerhebung, befĂŒrwortet. Kritisiert wird jedoch weiterhin das Festhalten am Instrument der MassenĂŒberwachung und die fehlende Transparenz im Rechtschutzverfahren. Der endgĂŒltige Angemessenheitsbeschluss muss noch erlassen werden und wĂŒrde die dringend benötigte Rechtssicherheit schaffen. Der Leitgedanke der Vereinbarung bleibt weiterhin ein der EU gleichwertiges Datenschutzniveau bei der DatenĂŒbermittlung in die USA sicherzustellen.
In einer Pressemitteilung Ă€uĂerte sich der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber wie folgt:
Wir sehen den Willen, ein angemessenes Schutzniveau fĂŒr Betroffene, deren personenbezogenen Daten an Unternehmen in die USAÂ ĂŒbermittelt werden, zu schaffen. Deutliche Fortschritte gibt es insbesondere im Bereich des Government Access fĂŒr Zwecke der nationalen Sicherheit. Bedenken haben wir, ob die neuen Regelungen in allen Punkten ein Schutzniveau gewĂ€hrleisten, das den EU-Datenschutzstandards der Sache nach gleichwertig ist.
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