BGH-Urteil: UnrechtmĂ€Ăige Schufa-Meldung verletzt Datenschutz
Vorliegend hatte die Kundin eines Mobilfunkanbieters ihren Vertrag nach einer VerlĂ€ngerung widerrufen. Trotz des Widerrufs stellte der Anbieter weiterhin Rechnungen aus, die die Kundin nicht bezahlte. Daraufhin meldete der Anbieter die Kundin bei der Schufa als zahlungsunfĂ€hig oder -unwillig, obwohl die Forderungen noch streitig und nicht tituliert waren. Kurz darauf beantragte der Anbieter jedoch wieder die Löschung des Eintrags. Dennoch blieb der Schufa-Eintrag zwei Jahre lang bestehen, weshalb die Kundin Klage gegen den Anbieter wegen eines datenschutzrechtlichen VerstoĂes gegen Art. 5 und Art. 6 DSGVO erhoben hatte. Der BGH hatte insoweit also zu entscheiden, ob die vorschnelle Meldung einer Kundin an die Schufa durch ihren Mobilfunkanbieter einen DatenschutzverstoĂ wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt. Read more