LG Frankfurt a.M.: UnĂŒbersichtliche Datenschutzbestimmungen keine Grundlage fĂŒr Einwilligung in Datenerhebung/ -verarbeitung
Auch bei der Verwendung von Smart-TVs werden von Nutzern Daten erhoben. DarĂŒber, in welchem Umfang dies geschieht muss der Hersteller seine Nutzer, beispielsweise in einer Datenschutzbestimmung, aufklĂ€ren. Mit der Frage, wann eine solche Datenschutzbestimmung zu unĂŒbersichtlich ist, um eine Grundlage fĂŒr eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verarbeitung darzustellen, hat sich unlĂ€ngst das LG Frankfurt a.M. beschĂ€ftigt. Read more