Abmahnung wegen unzureichender Cookie-Consent-Tools
Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor, welche ein vermeintlich unzureichendes Cookie-Banner auf einer Website zum Gegenstand hat. Beanstandet wird ein Verstoß gegen § 15 Abs. 3 TMG, da auf der Website Third-Party-Cookies eingesetzt würden, ohne dass über das Cookie-Banner eine ausdrückliche Einwilligung des Website-Besuchers eingeholt werde.
Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in der Sache Planet 49 entschieden, dass Website-Betreiber eine aktive Einwilligung der Nutzer benötigen, wenn sie Cookies zur Speicherung und Analyse des Nutzerverhaltens auf ihrer Seite setzen wollen (Urteil vom 28.05.2020, Az. I ZR 7/16, wir hatten berichtet). Dabei hatte das Gericht ausdrücklich festgehalten, dass ein sogenannter Opt-Out, also beispielsweise ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, gerade keine wirksame Einwilligung darstellt. Der BGH setzte hier die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fort, welcher bereits im Oktober 2019 (Az. C-673/17) entschieden hatte, dass die Speicherung von Cookies – sofern diese für den Betrieb der Website nicht zwingend erforderlich seien – nur mit vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung zulässig sei und dass das bloße “Weitersurfen” gerade keine solche Einwilligung darstelle.
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