LG MĂŒnchen I: Verwendung von Google Fonts unzulĂ€ssig
In letzter Zeit rĂŒcken vermehrt Anwendungen in den datenschutzrechtlichen Fokus, die personenbezogene Daten – insbesondere IP-Adressen von Website-Besuchern – an Unternehmen wie Google oder Facebook ĂŒbermitteln (etwa zuletzt in Bezug auf Google Analytics). Hier reiht sich nun ein aktuelles Urteil des Landgerichts MĂŒnchen I ein, wonach die Nutzung der Online-Schriftarten von Google Fonts auf einer Website jedenfalls in einer bestimmten Variante unzulĂ€ssig sein kann.